Ultravist 240

Ultravist 240 ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 46969. Zulassungsinhaberin ist Bayer (Schweiz) AG. Der Heilmittelcode lautet Synthetika, die Abgabekategorie ist B: Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf. Die Erstzulassung erfolgte am 06. Mai 1986, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code V08AB05 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Kontrastmittel zu.

  • Abgabekategorie B
  • Zulassungsnummer 46969
  • ATC V08AB05
  • Synthetika
Zulassungsdaten
Zulassungsnummer46969
BezeichnungUltravist 240
Vollständige BezeichnungUltravist 240, Injektions-/Infusionslösung
ZulassungsinhaberinBayer (Schweiz) AG
HeilmittelcodeSynthetika
AbgabekategorieB · Rezeptpflichtig
ATC-CodeV08AB05
Erstzulassung06. Mai 1986
Gültigkeit der Zulassungunbegrenzt
Dosisstärken
Nr.BezeichnungAbgabekategorieZulassungsdatum
1Ultravist 240, Injektions-/InfusionslösungB06. Mai 1986
2Ultravist 300, Injektions-/InfusionslösungB06. Mai 1986
3Ultravist 370, Injektions-/InfusionslösungB06. Mai 1986
4Ultravist 150, Injektions-/InfusionslösungB26. März 1991

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Packungen
PackungscodeMengeEinheitATCIT-CodeAbgabekategorie
41 x 50mlV08AB0514.01.0.B
51 x 10mlV08AB0514.01.0.B
61 x 20mlV08AB0514.01.0.B
710 x 50mlV08AB0514.01.0.B
810 x 100mlV08AB0514.01.0.B
91 x 50mlV08AB0514.01.0.B
101 x 100mlV08AB0514.01.0.B
111 x 200mlV08AB0514.01.0.B
1210 x 200mlV08AB0514.01.0.B
138 x 500mlV08AB0514.01.0.B
1810 x 50mlV08AB0514.01.0.B
1910 x 100mlV08AB0514.01.0.B
201 x 200mlV08AB0514.01.0.B
211 x 30mlV08AB0514.01.0.B
221 x 50mlV08AB0514.01.0.B
231 x 100mlV08AB0514.01.0.B
2410 x 200mlV08AB0514.01.0.B
258 x 500mlV08AB0514.01.0.B
21 x 50mlV08AB0514.01.0.B
31 x 200mlV08AB0514.01.0.B

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Weitere Arzneimittel dieser Zulassungsinhaberin

Häufige Fragen

Ist Ultravist 240 in der Schweiz zugelassen?

Ja. Ultravist 240 ist unter der Zulassungsnummer 46969 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.

Welche Abgabekategorie hat Ultravist 240?

Ultravist 240 ist in Abgabekategorie B eingeteilt. Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf.

Wer ist die Zulassungsinhaberin von Ultravist 240?

Zulassungsinhaberin ist Bayer (Schweiz) AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.

Quellen

Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.

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