Yaldigo 500 mg

Yaldigo 500 mg ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 55497. Zulassungsinhaberin ist Tillotts Pharma AG. Der Heilmittelcode lautet Synthetika, die Abgabekategorie ist B: Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf. Die Erstzulassung erfolgte am 22. Mai 2001, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code A07EC02 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Antidiarrhoika und intestinale Antiinfektiva zu.

  • Abgabekategorie B
  • Zulassungsnummer 55497
  • ATC A07EC02
  • Synthetika
Zulassungsdaten
Zulassungsnummer55497
BezeichnungYaldigo 500 mg
Vollständige BezeichnungYaldigo 500 mg, Suppositorien
ZulassungsinhaberinTillotts Pharma AG
HeilmittelcodeSynthetika
AbgabekategorieB · Rezeptpflichtig
ATC-CodeA07EC02
Erstzulassung22. Mai 2001
Gültigkeit der Zulassungunbegrenzt
Dosisstärken
Nr.BezeichnungAbgabekategorieZulassungsdatum
1Yaldigo 500 mg, SuppositorienB22. Mai 2001
2Yaldigo 1 g, SuppositorienB17. Mai 2022

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Packungen
PackungscodeMengeEinheitATCIT-CodeAbgabekategorie
120SuppositorienA07EC0204.09.0.B
550SuppositorienA07EC0204.09.0.B
330SuppositorienA07EC0204.09.0.B
610SuppositorienA07EC0204.09.0.B
760SuppositorienA07EC0204.09.0.B

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Häufige Fragen

Ist Yaldigo 500 mg in der Schweiz zugelassen?

Ja. Yaldigo 500 mg ist unter der Zulassungsnummer 55497 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.

Welche Abgabekategorie hat Yaldigo 500 mg?

Yaldigo 500 mg ist in Abgabekategorie B eingeteilt. Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf.

Wer ist die Zulassungsinhaberin von Yaldigo 500 mg?

Zulassungsinhaberin ist Tillotts Pharma AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.

Quellen

Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.

Zulassung in der Schweiz?

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