Pentasa
Pentasa ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 55834. Zulassungsinhaberin ist Ferring AG. Der Heilmittelcode lautet Synthetika, die Abgabekategorie ist B: Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf. Die Erstzulassung erfolgte am 18. März 2003, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code A07EC02 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Antidiarrhoika und intestinale Antiinfektiva zu.
| Zulassungsnummer | 55834 |
|---|---|
| Bezeichnung | Pentasa |
| Vollständige Bezeichnung | Pentasa, Suppositorien |
| Zulassungsinhaberin | Ferring AG |
| Heilmittelcode | Synthetika |
| Abgabekategorie | B · Rezeptpflichtig |
| ATC-Code | A07EC02 |
| Erstzulassung | 18. März 2003 |
| Gültigkeit der Zulassung | unbegrenzt |
| Nr. | Bezeichnung | Abgabekategorie | Zulassungsdatum |
|---|---|---|---|
| 1 | Pentasa, Suppositorien | B | 18. März 2003 |
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| Packungscode | Menge | Einheit | ATC | IT-Code | Abgabekategorie |
|---|---|---|---|---|---|
| 2 | 28 | Suppositorien | A07EC02 | 04.09.0. | B |
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Häufige Fragen
Ist Pentasa in der Schweiz zugelassen?
Ja. Pentasa ist unter der Zulassungsnummer 55834 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.
Welche Abgabekategorie hat Pentasa?
Pentasa ist in Abgabekategorie B eingeteilt. Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf.
Wer ist die Zulassungsinhaberin von Pentasa?
Zulassungsinhaberin ist Ferring AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.
Quellen
Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.