Bonherba Hustensirup

Bonherba Hustensirup ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 40551. Zulassungsinhaberin ist F. Hunziker + Co AG. Der Heilmittelcode lautet Synthetika, die Abgabekategorie ist E: Abgabe in allen Geschäften ohne Fachberatung, etwa Traubenzucker oder bestimmte Pflegemittel. Die Erstzulassung erfolgte am 01. Juni 1977, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code R05CA10 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Husten- und Erkältungspräparate zu.

  • Abgabekategorie E
  • Zulassungsnummer 40551
  • ATC R05CA10
  • Synthetika
Zulassungsdaten
Zulassungsnummer40551
BezeichnungBonherba Hustensirup
Vollständige BezeichnungBonherba Hustensirup, Sirup
ZulassungsinhaberinF. Hunziker + Co AG
HeilmittelcodeSynthetika
AbgabekategorieE · Frei verkäuflich
ATC-CodeR05CA10
Erstzulassung01. Juni 1977
Gültigkeit der Zulassungunbegrenzt
Dosisstärken
Nr.BezeichnungAbgabekategorieZulassungsdatum
1Bonherba Hustensirup, SirupE01. Juni 1977

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Packungen
PackungscodeMengeEinheitATCIT-CodeAbgabekategorie
19250mlR05CA1003.02.0.E

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Häufige Fragen

Ist Bonherba Hustensirup in der Schweiz zugelassen?

Ja. Bonherba Hustensirup ist unter der Zulassungsnummer 40551 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.

Welche Abgabekategorie hat Bonherba Hustensirup?

Bonherba Hustensirup ist in Abgabekategorie E eingeteilt. Abgabe in allen Geschäften ohne Fachberatung, etwa Traubenzucker oder bestimmte Pflegemittel.

Wer ist die Zulassungsinhaberin von Bonherba Hustensirup?

Zulassungsinhaberin ist F. Hunziker + Co AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.

Quellen

Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.

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