Bonherba Kräuter Halspastillen
Bonherba Kräuter Halspastillen ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 57155. Zulassungsinhaberin ist F. Hunziker + Co AG. Der Heilmittelcode lautet Bonbons, die Abgabekategorie ist E: Abgabe in allen Geschäften ohne Fachberatung, etwa Traubenzucker oder bestimmte Pflegemittel. Die Erstzulassung erfolgte am 15. Oktober 2004, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code R05 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Husten- und Erkältungspräparate zu.
| Zulassungsnummer | 57155 |
|---|---|
| Bezeichnung | Bonherba Kräuter Halspastillen |
| Vollständige Bezeichnung | Bonherba Kräuter Halspastillen, Pastillen |
| Zulassungsinhaberin | F. Hunziker + Co AG |
| Heilmittelcode | Bonbons |
| Abgabekategorie | E · Frei verkäuflich |
| ATC-Code | R05 |
| Erstzulassung | 15. Oktober 2004 |
| Gültigkeit der Zulassung | unbegrenzt |
| Nr. | Bezeichnung | Abgabekategorie | Zulassungsdatum |
|---|---|---|---|
| 1 | Bonherba Kräuter Halspastillen, Pastillen | E | 15. Oktober 2004 |
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| Packungscode | Menge | Einheit | ATC | IT-Code | Abgabekategorie |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 | 70 | g | R05 | 12.03.9. | E |
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Häufige Fragen
Ist Bonherba Kräuter Halspastillen in der Schweiz zugelassen?
Ja. Bonherba Kräuter Halspastillen ist unter der Zulassungsnummer 57155 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.
Welche Abgabekategorie hat Bonherba Kräuter Halspastillen?
Bonherba Kräuter Halspastillen ist in Abgabekategorie E eingeteilt. Abgabe in allen Geschäften ohne Fachberatung, etwa Traubenzucker oder bestimmte Pflegemittel.
Wer ist die Zulassungsinhaberin von Bonherba Kräuter Halspastillen?
Zulassungsinhaberin ist F. Hunziker + Co AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.
Quellen
Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.