Bonherba Holunder Halsbonbons

Bonherba Holunder Halsbonbons ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 57158. Zulassungsinhaberin ist F. Hunziker + Co AG. Der Heilmittelcode lautet Bonbons, die Abgabekategorie ist E: Abgabe in allen Geschäften ohne Fachberatung, etwa Traubenzucker oder bestimmte Pflegemittel. Die Erstzulassung erfolgte am 15. Oktober 2004, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code R05 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Husten- und Erkältungspräparate zu.

  • Abgabekategorie E
  • Zulassungsnummer 57158
  • ATC R05
  • Bonbons
Zulassungsdaten
Zulassungsnummer57158
BezeichnungBonherba Holunder Halsbonbons
Vollständige BezeichnungBonherba Holunder Halsbonbons, Lutschtabletten
ZulassungsinhaberinF. Hunziker + Co AG
HeilmittelcodeBonbons
AbgabekategorieE · Frei verkäuflich
ATC-CodeR05
Erstzulassung15. Oktober 2004
Gültigkeit der Zulassungunbegrenzt
Dosisstärken
Nr.BezeichnungAbgabekategorieZulassungsdatum
2Bonherba Holunder Halsbonbons, LutschtablettenE10. Januar 2011

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Packungen
PackungscodeMengeEinheitATCIT-CodeAbgabekategorie
6150gR0512.03.9.E

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Häufige Fragen

Ist Bonherba Holunder Halsbonbons in der Schweiz zugelassen?

Ja. Bonherba Holunder Halsbonbons ist unter der Zulassungsnummer 57158 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.

Welche Abgabekategorie hat Bonherba Holunder Halsbonbons?

Bonherba Holunder Halsbonbons ist in Abgabekategorie E eingeteilt. Abgabe in allen Geschäften ohne Fachberatung, etwa Traubenzucker oder bestimmte Pflegemittel.

Wer ist die Zulassungsinhaberin von Bonherba Holunder Halsbonbons?

Zulassungsinhaberin ist F. Hunziker + Co AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.

Quellen

Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.

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