Spasmo-Urgenin Neo

Spasmo-Urgenin Neo ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 45669. Zulassungsinhaberin ist Viatris Pharma GmbH. Der Heilmittelcode lautet Synthetika, die Abgabekategorie ist B: Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf. Die Erstzulassung erfolgte am 19. Dezember 1983, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code G04BD09 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Urologika zu.

  • Abgabekategorie B
  • Zulassungsnummer 45669
  • ATC G04BD09
  • Synthetika
Zulassungsdaten
Zulassungsnummer45669
BezeichnungSpasmo-Urgenin Neo
Vollständige BezeichnungSpasmo-Urgenin Neo, überzogene Tabletten
ZulassungsinhaberinViatris Pharma GmbH
HeilmittelcodeSynthetika
AbgabekategorieB · Rezeptpflichtig
ATC-CodeG04BD09
Erstzulassung19. Dezember 1983
Gültigkeit der Zulassungunbegrenzt
Dosisstärken
Nr.BezeichnungAbgabekategorieZulassungsdatum
2Spasmo-Urgenin Neo, überzogene TablettenB22. November 1994

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Packungen
PackungscodeMengeEinheitATCIT-CodeAbgabekategorie
1720Tablette(n)G04BD0905.02.0.B
2560Tablette(n)G04BD0905.02.0.B

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Häufige Fragen

Ist Spasmo-Urgenin Neo in der Schweiz zugelassen?

Ja. Spasmo-Urgenin Neo ist unter der Zulassungsnummer 45669 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.

Welche Abgabekategorie hat Spasmo-Urgenin Neo?

Spasmo-Urgenin Neo ist in Abgabekategorie B eingeteilt. Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf.

Wer ist die Zulassungsinhaberin von Spasmo-Urgenin Neo?

Zulassungsinhaberin ist Viatris Pharma GmbH. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.

Quellen

Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.

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