Pectolino Hustenpastillen
Pectolino Hustenpastillen ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 62959. Zulassungsinhaberin ist Tentan AG. Der Heilmittelcode lautet Bonbons, die Abgabekategorie ist E: Abgabe in allen Geschäften ohne Fachberatung, etwa Traubenzucker oder bestimmte Pflegemittel. Die Erstzulassung erfolgte am 22. Oktober 2013, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code R05DB20 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Husten- und Erkältungspräparate zu.
| Nr. | Bezeichnung | Abgabekategorie | Zulassungsdatum |
|---|---|---|---|
| 1 | Pectolino Hustenpastillen, Pastillen | E | 22. Oktober 2013 |
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| Packungscode | Menge | Einheit | ATC | IT-Code | Abgabekategorie |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 24 | Tablette(n) | R05DB20 | 12.03.9. | E |
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Häufige Fragen
Ist Pectolino Hustenpastillen in der Schweiz zugelassen?
Ja. Pectolino Hustenpastillen ist unter der Zulassungsnummer 62959 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.
Welche Abgabekategorie hat Pectolino Hustenpastillen?
Pectolino Hustenpastillen ist in Abgabekategorie E eingeteilt. Abgabe in allen Geschäften ohne Fachberatung, etwa Traubenzucker oder bestimmte Pflegemittel.
Wer ist die Zulassungsinhaberin von Pectolino Hustenpastillen?
Zulassungsinhaberin ist Tentan AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.
Quellen
Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.