Alpenaflor Arnika Ringelblumen Gel

Alpenaflor Arnika Ringelblumen Gel ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 47912. Zulassungsinhaberin ist Tentan AG. Der Heilmittelcode lautet Phytoarzneimittel, die Abgabekategorie ist E: Abgabe in allen Geschäften ohne Fachberatung, etwa Traubenzucker oder bestimmte Pflegemittel. Die Erstzulassung erfolgte am 27. April 1988, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code M02AX10 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Topische Mittel gegen Gelenk- und Muskelschmerzen zu.

  • Abgabekategorie E
  • Zulassungsnummer 47912
  • ATC M02AX10
  • Phytoarzneimittel
Zulassungsdaten
Zulassungsnummer47912
BezeichnungAlpenaflor Arnika Ringelblumen Gel
Vollständige BezeichnungAlpenaflor Arnika Ringelblumen Gel, Gel
ZulassungsinhaberinTentan AG
HeilmittelcodePhytoarzneimittel
AbgabekategorieE · Frei verkäuflich
ATC-CodeM02AX10
Erstzulassung27. April 1988
Gültigkeit der Zulassungunbegrenzt
Dosisstärken
Nr.BezeichnungAbgabekategorieZulassungsdatum
2Alpenaflor Arnika Ringelblumen Gel, GelE21. Februar 1994

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Packungen
PackungscodeMengeEinheitATCIT-CodeAbgabekategorie
1110gM02AX1007.10.4.E

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Häufige Fragen

Ist Alpenaflor Arnika Ringelblumen Gel in der Schweiz zugelassen?

Ja. Alpenaflor Arnika Ringelblumen Gel ist unter der Zulassungsnummer 47912 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.

Welche Abgabekategorie hat Alpenaflor Arnika Ringelblumen Gel?

Alpenaflor Arnika Ringelblumen Gel ist in Abgabekategorie E eingeteilt. Abgabe in allen Geschäften ohne Fachberatung, etwa Traubenzucker oder bestimmte Pflegemittel.

Wer ist die Zulassungsinhaberin von Alpenaflor Arnika Ringelblumen Gel?

Zulassungsinhaberin ist Tentan AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.

Quellen

Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.

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