Pantoprazol antacid Sandoz

Pantoprazol antacid Sandoz ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 61372. Zulassungsinhaberin ist Sandoz Pharmaceuticals AG. Der Heilmittelcode lautet Synthetika, die Abgabekategorie ist D: Abgabe in Apotheken und Drogerien nach Fachberatung, ohne Rezept. Die Erstzulassung erfolgte am 18. November 2010, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code A02BC02 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Mittel bei säurebedingten Erkrankungen zu.

  • Abgabekategorie D
  • Zulassungsnummer 61372
  • ATC A02BC02
  • Synthetika
Zulassungsdaten
Zulassungsnummer61372
BezeichnungPantoprazol antacid Sandoz
Vollständige BezeichnungPantoprazol antacid Sandoz, magensaftresistente Filmtabletten
ZulassungsinhaberinSandoz Pharmaceuticals AG
HeilmittelcodeSynthetika
AbgabekategorieD · Ohne Rezept, mit Beratung
ATC-CodeA02BC02
Erstzulassung18. November 2010
Gültigkeit der Zulassungunbegrenzt
Dosisstärken
Nr.BezeichnungAbgabekategorieZulassungsdatum
1Pantoprazol antacid Sandoz, magensaftresistente FilmtablettenD18. November 2010

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Packungen
PackungscodeMengeEinheitATCIT-CodeAbgabekategorie
17Tablette(n)A02BC0204.99.0.D
214Tablette(n)A02BC0204.99.0.D

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Häufige Fragen

Ist Pantoprazol antacid Sandoz in der Schweiz zugelassen?

Ja. Pantoprazol antacid Sandoz ist unter der Zulassungsnummer 61372 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.

Welche Abgabekategorie hat Pantoprazol antacid Sandoz?

Pantoprazol antacid Sandoz ist in Abgabekategorie D eingeteilt. Abgabe in Apotheken und Drogerien nach Fachberatung, ohne Rezept.

Wer ist die Zulassungsinhaberin von Pantoprazol antacid Sandoz?

Zulassungsinhaberin ist Sandoz Pharmaceuticals AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.

Quellen

Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.

Zulassung in der Schweiz?

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