Aclasta

Aclasta ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 57363. Zulassungsinhaberin ist Sandoz Pharmaceuticals AG. Der Heilmittelcode lautet Synthetika, die Abgabekategorie ist B: Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf. Die Erstzulassung erfolgte am 07. November 2006, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code M05BA08 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Mittel zur Behandlung von Knochenerkrankungen zu.

  • Abgabekategorie B
  • Zulassungsnummer 57363
  • ATC M05BA08
  • Synthetika
Zulassungsdaten
Zulassungsnummer57363
BezeichnungAclasta
Vollständige BezeichnungAclasta, Infusionslösung
ZulassungsinhaberinSandoz Pharmaceuticals AG
HeilmittelcodeSynthetika
AbgabekategorieB · Rezeptpflichtig
ATC-CodeM05BA08
Erstzulassung07. November 2006
Gültigkeit der Zulassungunbegrenzt
Dosisstärken
Nr.BezeichnungAbgabekategorieZulassungsdatum
1Aclasta, InfusionslösungB07. November 2006

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Packungen
PackungscodeMengeEinheitATCIT-CodeAbgabekategorie
11 x 100 mlDurchstechflasche(n)M05BA0807.99.0.B

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Häufige Fragen

Ist Aclasta in der Schweiz zugelassen?

Ja. Aclasta ist unter der Zulassungsnummer 57363 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.

Welche Abgabekategorie hat Aclasta?

Aclasta ist in Abgabekategorie B eingeteilt. Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf.

Wer ist die Zulassungsinhaberin von Aclasta?

Zulassungsinhaberin ist Sandoz Pharmaceuticals AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.

Quellen

Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.

Zulassung in der Schweiz?

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