Aclasta
Aclasta ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 57363. Zulassungsinhaberin ist Sandoz Pharmaceuticals AG. Der Heilmittelcode lautet Synthetika, die Abgabekategorie ist B: Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf. Die Erstzulassung erfolgte am 07. November 2006, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code M05BA08 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Mittel zur Behandlung von Knochenerkrankungen zu.
| Zulassungsnummer | 57363 |
|---|---|
| Bezeichnung | Aclasta |
| Vollständige Bezeichnung | Aclasta, Infusionslösung |
| Zulassungsinhaberin | Sandoz Pharmaceuticals AG |
| Heilmittelcode | Synthetika |
| Abgabekategorie | B · Rezeptpflichtig |
| ATC-Code | M05BA08 |
| Erstzulassung | 07. November 2006 |
| Gültigkeit der Zulassung | unbegrenzt |
| Nr. | Bezeichnung | Abgabekategorie | Zulassungsdatum |
|---|---|---|---|
| 1 | Aclasta, Infusionslösung | B | 07. November 2006 |
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| Packungscode | Menge | Einheit | ATC | IT-Code | Abgabekategorie |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 1 x 100 ml | Durchstechflasche(n) | M05BA08 | 07.99.0. | B |
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Häufige Fragen
Ist Aclasta in der Schweiz zugelassen?
Ja. Aclasta ist unter der Zulassungsnummer 57363 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.
Welche Abgabekategorie hat Aclasta?
Aclasta ist in Abgabekategorie B eingeteilt. Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf.
Wer ist die Zulassungsinhaberin von Aclasta?
Zulassungsinhaberin ist Sandoz Pharmaceuticals AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.
Quellen
Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.