ARTISS 2 ml
ARTISS 2 ml ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 58618. Zulassungsinhaberin ist Baxter AG. Der Heilmittelcode lautet Blutprodukte, die Abgabekategorie ist B: Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf. Die Erstzulassung erfolgte am 15. Juli 2009, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code B02BC30 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Antihämorrhagika zu.
| Nr. | Bezeichnung | Abgabekategorie | Zulassungsdatum |
|---|---|---|---|
| 1 | ARTISS 2 ml, Lösung für Gewebekleber | B | 15. Juli 2009 |
| 2 | ARTISS 4 ml, Lösung für Gewebekleber | B | 15. Juli 2009 |
Tabelle seitlich scrollen
| Packungscode | Menge | Einheit | ATC | IT-Code | Abgabekategorie |
|---|---|---|---|---|---|
| 6 | 2 x 1 ml | Spritze(n) | B02BC30 | 06.99.0. | B |
| 7 | 2 x 2 ml | Spritze(n) | B02BC30 | 06.99.0. | B |
Tabelle seitlich scrollen
Arzneimittel derselben ATC-Gruppe
Weitere Arzneimittel dieser Zulassungsinhaberin
Häufige Fragen
Ist ARTISS 2 ml in der Schweiz zugelassen?
Ja. ARTISS 2 ml ist unter der Zulassungsnummer 58618 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.
Welche Abgabekategorie hat ARTISS 2 ml?
ARTISS 2 ml ist in Abgabekategorie B eingeteilt. Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf.
Wer ist die Zulassungsinhaberin von ARTISS 2 ml?
Zulassungsinhaberin ist Baxter AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.
Quellen
Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.