Adrenalin Sintetica 1

Adrenalin Sintetica 1 ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 56551. Zulassungsinhaberin ist Sintetica SA. Der Heilmittelcode lautet Synthetika, die Abgabekategorie ist B: Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf. Die Erstzulassung erfolgte am 12. November 2009, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code C01CA24 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Herztherapie zu.

  • Abgabekategorie B
  • Zulassungsnummer 56551
  • ATC C01CA24
  • Synthetika
Zulassungsdaten
Zulassungsnummer56551
BezeichnungAdrenalin Sintetica 1
Vollständige BezeichnungAdrenalin Sintetica 1,0 mg/ml, soluzione iniettabile / concentrato per soluzione iniettabile/per infusione
ZulassungsinhaberinSintetica SA
HeilmittelcodeSynthetika
AbgabekategorieB · Rezeptpflichtig
ATC-CodeC01CA24
Erstzulassung12. November 2009
Gültigkeit der Zulassungunbegrenzt
Dosisstärken
Nr.BezeichnungAbgabekategorieZulassungsdatum
2Adrenalin Sintetica 1,0 mg/ml, soluzione iniettabile / concentrato per soluzione iniettabile/per infusioneB12. November 2009

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Packungen
PackungscodeMengeEinheitATCIT-CodeAbgabekategorie
210 x 1 mlAmpulle(n)C01CA2402.05.2.B

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Häufige Fragen

Ist Adrenalin Sintetica 1 in der Schweiz zugelassen?

Ja. Adrenalin Sintetica 1 ist unter der Zulassungsnummer 56551 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.

Welche Abgabekategorie hat Adrenalin Sintetica 1?

Adrenalin Sintetica 1 ist in Abgabekategorie B eingeteilt. Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf.

Wer ist die Zulassungsinhaberin von Adrenalin Sintetica 1?

Zulassungsinhaberin ist Sintetica SA. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.

Quellen

Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.

Zulassung in der Schweiz?

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