Glucose 5 % Baxter

Glucose 5 % Baxter ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 41203. Zulassungsinhaberin ist Baxter AG. Der Heilmittelcode lautet Synthetika, die Abgabekategorie ist B: Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf. Die Erstzulassung erfolgte am 13. März 1979, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code B05BA03 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Blutersatzmittel und Perfusionslösungen zu.

  • Abgabekategorie B
  • Zulassungsnummer 41203
  • ATC B05BA03
  • Synthetika
Zulassungsdaten
Zulassungsnummer41203
BezeichnungGlucose 5 % Baxter
Vollständige BezeichnungGlucose 5 % Baxter, Infusionslösung
ZulassungsinhaberinBaxter AG
HeilmittelcodeSynthetika
AbgabekategorieB · Rezeptpflichtig
ATC-CodeB05BA03
Erstzulassung13. März 1979
Gültigkeit der Zulassungunbegrenzt
Dosisstärken
Nr.BezeichnungAbgabekategorieZulassungsdatum
1Glucose 5 % Baxter, InfusionslösungB13. März 1979

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Packungen
PackungscodeMengeEinheitATCIT-CodeAbgabekategorie
160 x 100mlB05BA0305.03.1.B
212 x 1000mlB05BA0305.03.1.B
16150 x 100mlB05BA0305.03.1.B
18130 x 250mlB05BA0305.03.1.B
19620 x 500mlB05BA0305.03.1.B
21810 x 1000mlB05BA0305.03.1.B

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Häufige Fragen

Ist Glucose 5 % Baxter in der Schweiz zugelassen?

Ja. Glucose 5 % Baxter ist unter der Zulassungsnummer 41203 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.

Welche Abgabekategorie hat Glucose 5 % Baxter?

Glucose 5 % Baxter ist in Abgabekategorie B eingeteilt. Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf.

Wer ist die Zulassungsinhaberin von Glucose 5 % Baxter?

Zulassungsinhaberin ist Baxter AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.

Quellen

Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.

Zulassung in der Schweiz?

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