Glucosalin 2:1 Baxter
Glucosalin 2:1 Baxter ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 43131. Zulassungsinhaberin ist Baxter AG. Der Heilmittelcode lautet Synthetika, die Abgabekategorie ist B: Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf. Die Erstzulassung erfolgte am 08. September 1984, die Zulassung ist unbefristet gültig. Für dieses Arzneimittel ist im Export kein ATC-Code erfasst.
| Zulassungsnummer | 43131 |
|---|---|
| Bezeichnung | Glucosalin 2:1 Baxter |
| Vollständige Bezeichnung | Glucosalin 2:1 Baxter, Infusionslösung |
| Zulassungsinhaberin | Baxter AG |
| Heilmittelcode | Synthetika |
| Abgabekategorie | B · Rezeptpflichtig |
| ATC-Code | keine Angabe |
| Erstzulassung | 08. September 1984 |
| Gültigkeit der Zulassung | unbegrenzt |
| Nr. | Bezeichnung | Abgabekategorie | Zulassungsdatum |
|---|---|---|---|
| 1 | Glucosalin 2:1 Baxter, Infusionslösung | B | 08. September 1984 |
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| Packungscode | Menge | Einheit | ATC | IT-Code | Abgabekategorie |
|---|---|---|---|---|---|
| Für dieses Arzneimittel sind im Swissmedic-Export keine Packungen erfasst. | |||||
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Häufige Fragen
Ist Glucosalin 2:1 Baxter in der Schweiz zugelassen?
Ja. Glucosalin 2:1 Baxter ist unter der Zulassungsnummer 43131 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.
Welche Abgabekategorie hat Glucosalin 2:1 Baxter?
Glucosalin 2:1 Baxter ist in Abgabekategorie B eingeteilt. Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf.
Wer ist die Zulassungsinhaberin von Glucosalin 2:1 Baxter?
Zulassungsinhaberin ist Baxter AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.
Quellen
Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.