Xenazine
Xenazine ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 58375. Zulassungsinhaberin ist Curatis AG. Der Heilmittelcode lautet Synthetika, die Abgabekategorie ist B: Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf. Die Erstzulassung erfolgte am 18. Dezember 2008, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code N07XX06 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Andere Mittel für das Nervensystem zu.
| Zulassungsnummer | 58375 |
|---|---|
| Bezeichnung | Xenazine |
| Vollständige Bezeichnung | Xenazine, Tabletten |
| Zulassungsinhaberin | Curatis AG |
| Heilmittelcode | Synthetika |
| Abgabekategorie | B · Rezeptpflichtig |
| ATC-Code | N07XX06 |
| Erstzulassung | 18. Dezember 2008 |
| Gültigkeit der Zulassung | unbegrenzt |
| Nr. | Bezeichnung | Abgabekategorie | Zulassungsdatum |
|---|---|---|---|
| 1 | Xenazine, Tabletten | B | 18. Dezember 2008 |
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| Packungscode | Menge | Einheit | ATC | IT-Code | Abgabekategorie |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 112 | Tablette(n) | N07XX06 | 01.99.0. | B |
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Häufige Fragen
Ist Xenazine in der Schweiz zugelassen?
Ja. Xenazine ist unter der Zulassungsnummer 58375 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.
Welche Abgabekategorie hat Xenazine?
Xenazine ist in Abgabekategorie B eingeteilt. Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf.
Wer ist die Zulassungsinhaberin von Xenazine?
Zulassungsinhaberin ist Curatis AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.
Quellen
Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.