Sintrom 1 mitis

Sintrom 1 mitis ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 21693. Zulassungsinhaberin ist Medius AG. Der Heilmittelcode lautet Synthetika, die Abgabekategorie ist A: Abgabe nur auf ärztliches oder tierärztliches Rezept, das nicht wiederholt verwendet werden darf. Die Erstzulassung erfolgte am 07. Juli 1955, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code B01AA07 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Antithrombotische Mittel zu.

  • Abgabekategorie A
  • Zulassungsnummer 21693
  • ATC B01AA07
  • Synthetika
Zulassungsdaten
Zulassungsnummer21693
BezeichnungSintrom 1 mitis
Vollständige BezeichnungSintrom 1 mitis, Tabletten
ZulassungsinhaberinMedius AG
HeilmittelcodeSynthetika
AbgabekategorieA · Rezept, nicht wiederholbar
ATC-CodeB01AA07
Erstzulassung07. Juli 1955
Gültigkeit der Zulassungunbegrenzt
Dosisstärken
Nr.BezeichnungAbgabekategorieZulassungsdatum
1Sintrom 1 mitis, TablettenA25. Juni 1962
2Sintrom 4, TablettenA07. Juli 1955

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Packungen
PackungscodeMengeEinheitATCIT-CodeAbgabekategorie
14100Tablette(n)B01AA0706.03.1.A
221000Tablette(n)B01AA0706.03.1.A
130Tablette(n)B01AA0706.03.1.A
2200Tablette(n)B01AA0706.03.1.A
3020Tablette(n)B01AA0706.03.1.A

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Weitere Arzneimittel dieser Zulassungsinhaberin

Häufige Fragen

Ist Sintrom 1 mitis in der Schweiz zugelassen?

Ja. Sintrom 1 mitis ist unter der Zulassungsnummer 21693 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.

Welche Abgabekategorie hat Sintrom 1 mitis?

Sintrom 1 mitis ist in Abgabekategorie A eingeteilt. Abgabe nur auf ärztliches oder tierärztliches Rezept, das nicht wiederholt verwendet werden darf.

Wer ist die Zulassungsinhaberin von Sintrom 1 mitis?

Zulassungsinhaberin ist Medius AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.

Quellen

Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.

Zulassung in der Schweiz?

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