Decoderm bivalent
Decoderm bivalent ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 50912. Zulassungsinhaberin ist Almirall AG. Der Heilmittelcode lautet Synthetika, die Abgabekategorie ist B: Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf. Die Erstzulassung erfolgte am 25. Juni 1993, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code D01AC52 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Antimykotika zur dermatologischen Anwendung zu.
| Zulassungsnummer | 50912 |
|---|---|
| Bezeichnung | Decoderm bivalent |
| Vollständige Bezeichnung | Decoderm bivalent, Crème |
| Zulassungsinhaberin | Almirall AG |
| Heilmittelcode | Synthetika |
| Abgabekategorie | B · Rezeptpflichtig |
| ATC-Code | D01AC52 |
| Erstzulassung | 25. Juni 1993 |
| Gültigkeit der Zulassung | unbegrenzt |
| Nr. | Bezeichnung | Abgabekategorie | Zulassungsdatum |
|---|---|---|---|
| 1 | Decoderm bivalent, Crème | B | 25. Juni 1993 |
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| Packungscode | Menge | Einheit | ATC | IT-Code | Abgabekategorie |
|---|---|---|---|---|---|
| 19 | 20 | g | D01AC52 | 10.05.2. | B |
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Häufige Fragen
Ist Decoderm bivalent in der Schweiz zugelassen?
Ja. Decoderm bivalent ist unter der Zulassungsnummer 50912 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.
Welche Abgabekategorie hat Decoderm bivalent?
Decoderm bivalent ist in Abgabekategorie B eingeteilt. Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf.
Wer ist die Zulassungsinhaberin von Decoderm bivalent?
Zulassungsinhaberin ist Almirall AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.
Quellen
Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.