Boostrix
Boostrix ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 637. Zulassungsinhaberin ist GlaxoSmithKline AG. Der Heilmittelcode lautet Impfstoffe, die Abgabekategorie ist B: Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf. Die Erstzulassung erfolgte am 10. August 2000, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code J07AJ52 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Impfstoffe zu.
| Zulassungsnummer | 637 |
|---|---|
| Bezeichnung | Boostrix |
| Vollständige Bezeichnung | Boostrix, Injektionssuspension |
| Zulassungsinhaberin | GlaxoSmithKline AG |
| Heilmittelcode | Impfstoffe |
| Abgabekategorie | B · Rezeptpflichtig |
| ATC-Code | J07AJ52 |
| Erstzulassung | 10. August 2000 |
| Gültigkeit der Zulassung | unbegrenzt |
| Nr. | Bezeichnung | Abgabekategorie | Zulassungsdatum |
|---|---|---|---|
| 1 | Boostrix, Injektionssuspension | B | 10. August 2000 |
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| Packungscode | Menge | Einheit | ATC | IT-Code | Abgabekategorie |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 | 1 | Fertigspritze(n) | J07AJ52 | 08.08. | B |
| 4 | 10 | Fertigspritze(n) | J07AJ52 | 08.08. | B |
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Häufige Fragen
Ist Boostrix in der Schweiz zugelassen?
Ja. Boostrix ist unter der Zulassungsnummer 637 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.
Welche Abgabekategorie hat Boostrix?
Boostrix ist in Abgabekategorie B eingeteilt. Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf.
Wer ist die Zulassungsinhaberin von Boostrix?
Zulassungsinhaberin ist GlaxoSmithKline AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.
Quellen
Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.