Swiss Medicines Directory
Beschreiben Sie Ihr Schweizer Projekt
Ein paar Sätze zu Ihrem Produkt und dem gewünschten Support genügen für den Anfang. Ein fertiger Einführungsplan oder ein vollständiges Dossier ist dafür nicht erforderlich.
Schweizer Markteintritt besprechen
Ein paar Sätze zu Ihrem Produkt und dem gewünschten Support genügen für den Anfang. Ein fertiger Einführungsplan oder ein vollständiges Dossier ist dafür nicht erforderlich.
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- info@swissmedicinesdirectory.com
- Montag bis Freitag, 08:00 bis 17:00 Uhr (MEZ)
Was macht eine Zulassungsinhaberin?
Die Zulassungsinhaberin beantragt die Zulassung, hält sie aufrecht, verantwortet die Fachinformation, meldet unerwünschte Wirkungen an Swissmedic und sorgt für die Marktverfügbarkeit. Nach Art. 10 HMG muss sie einen Geschäftssitz in der Schweiz haben.
Kann eine Zulassung übertragen werden?
Ja. Der Übergang der Zulassung auf eine neue Zulassungsinhaberin wird Swissmedic gemeldet und ist gebührenpflichtig. Fachinformation, Packmittel und Pharmakovigilanz-Verantwortung gehen mit über.
Ersetzt das Verzeichnis die Fachinformation?
Nein. Wir zeigen regulatorische Fakten: Zulassungsnummer, Abgabekategorie, ATC-Code, Zulassungsinhaberin, Dosisstärken und Packungen. Verbindlich für Indikation, Dosierung und Warnhinweise ist ausschliesslich die von Swissmedic genehmigte Fachinformation auf swissmedicinfo.ch.
Beginnen Sie mit einem kurzen Gespräch
Senden Sie Ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer und eine kurze Nachricht. Produkt, bestehende Zulassungen, Zeitplan und Partnerbedarf klären wir im Anschluss. Eine Vermittlung an externe Anbieter vereinbaren wir zuerst mit Ihnen.