Pefrakehl D5
Pefrakehl D5 ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 50298. Zulassungsinhaberin ist ebi-pharm ag. Der Heilmittelcode lautet Homöopathische Arzneimittel, die Abgabekategorie ist B: Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf. Die Erstzulassung erfolgte am 21. Oktober 1993, die Zulassung ist unbefristet gültig. Für dieses Arzneimittel ist im Export kein ATC-Code erfasst.
| Zulassungsnummer | 50298 |
|---|---|
| Bezeichnung | Pefrakehl D5 |
| Vollständige Bezeichnung | Pefrakehl D5, Tropfen zum Einnehmen und Inhalieren und Einreiben |
| Zulassungsinhaberin | ebi-pharm ag |
| Heilmittelcode | Homöopathische Arzneimittel |
| Abgabekategorie | B · Rezeptpflichtig |
| ATC-Code | keine Angabe |
| Erstzulassung | 21. Oktober 1993 |
| Gültigkeit der Zulassung | unbegrenzt |
| Nr. | Bezeichnung | Abgabekategorie | Zulassungsdatum |
|---|---|---|---|
| 1 | Pefrakehl D5, Tropfen zum Einnehmen und Inhalieren und Einreiben | B | 21. Oktober 1993 |
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| Packungscode | Menge | Einheit | ATC | IT-Code | Abgabekategorie |
|---|---|---|---|---|---|
| 19 | 10 | ml | - | 20.01.1. | B |
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Häufige Fragen
Ist Pefrakehl D5 in der Schweiz zugelassen?
Ja. Pefrakehl D5 ist unter der Zulassungsnummer 50298 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.
Welche Abgabekategorie hat Pefrakehl D5?
Pefrakehl D5 ist in Abgabekategorie B eingeteilt. Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf.
Wer ist die Zulassungsinhaberin von Pefrakehl D5?
Zulassungsinhaberin ist ebi-pharm ag. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.
Quellen
Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.