Luvos Heilerde 1 zum Einnehmen

Luvos Heilerde 1 zum Einnehmen ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 8910. Zulassungsinhaberin ist Dr. Dünner AG. Der Heilmittelcode lautet Synthetika, die Abgabekategorie ist E: Abgabe in allen Geschäften ohne Fachberatung, etwa Traubenzucker oder bestimmte Pflegemittel. Die Erstzulassung erfolgte am 15. Dezember 1937, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code A02X ordnet das Arzneimittel der Gruppe Mittel bei säurebedingten Erkrankungen zu.

  • Abgabekategorie E
  • Zulassungsnummer 8910
  • ATC A02X
  • Synthetika
Zulassungsdaten
Zulassungsnummer8910
BezeichnungLuvos Heilerde 1 zum Einnehmen
Vollständige BezeichnungLuvos Heilerde 1 zum Einnehmen, Pulver
ZulassungsinhaberinDr. Dünner AG
HeilmittelcodeSynthetika
AbgabekategorieE · Frei verkäuflich
ATC-CodeA02X
Erstzulassung15. Dezember 1937
Gültigkeit der Zulassungunbegrenzt
Dosisstärken
Nr.BezeichnungAbgabekategorieZulassungsdatum
1Luvos Heilerde 1 zum Einnehmen, PulverE15. Dezember 1937

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Packungen
PackungscodeMengeEinheitATCIT-CodeAbgabekategorie
49480gA02X04.99.0.E

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Häufige Fragen

Ist Luvos Heilerde 1 zum Einnehmen in der Schweiz zugelassen?

Ja. Luvos Heilerde 1 zum Einnehmen ist unter der Zulassungsnummer 8910 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.

Welche Abgabekategorie hat Luvos Heilerde 1 zum Einnehmen?

Luvos Heilerde 1 zum Einnehmen ist in Abgabekategorie E eingeteilt. Abgabe in allen Geschäften ohne Fachberatung, etwa Traubenzucker oder bestimmte Pflegemittel.

Wer ist die Zulassungsinhaberin von Luvos Heilerde 1 zum Einnehmen?

Zulassungsinhaberin ist Dr. Dünner AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.

Quellen

Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.

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