Lebewohl
Lebewohl ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 10379. Zulassungsinhaberin ist Melisana AG. Der Heilmittelcode lautet Synthetika, die Abgabekategorie ist D: Abgabe in Apotheken und Drogerien nach Fachberatung, ohne Rezept. Die Erstzulassung erfolgte am 30. Juni 1935, die Zulassung ist unbefristet gültig. Der ATC-Code D02AF ordnet das Arzneimittel der Gruppe Emollientia und Hautschutzmittel zu.
| Zulassungsnummer | 10379 |
|---|---|
| Bezeichnung | Lebewohl |
| Vollständige Bezeichnung | Lebewohl, Hühneraugenpflaster |
| Zulassungsinhaberin | Melisana AG |
| Heilmittelcode | Synthetika |
| Abgabekategorie | D · Ohne Rezept, mit Beratung |
| ATC-Code | D02AF |
| Erstzulassung | 30. Juni 1935 |
| Gültigkeit der Zulassung | unbegrenzt |
| Nr. | Bezeichnung | Abgabekategorie | Zulassungsdatum |
|---|---|---|---|
| 2 | Lebewohl, Hühneraugenpflaster | D | 12. September 2013 |
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| Packungscode | Menge | Einheit | ATC | IT-Code | Abgabekategorie |
|---|---|---|---|---|---|
| 2 | 8 | Pflaster | D02AF | 10.07.0. | D |
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Häufige Fragen
Ist Lebewohl in der Schweiz zugelassen?
Ja. Lebewohl ist unter der Zulassungsnummer 10379 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.
Welche Abgabekategorie hat Lebewohl?
Lebewohl ist in Abgabekategorie D eingeteilt. Abgabe in Apotheken und Drogerien nach Fachberatung, ohne Rezept.
Wer ist die Zulassungsinhaberin von Lebewohl?
Zulassungsinhaberin ist Melisana AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.
Quellen
Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.