kodan CHX farblos

kodan CHX farblos ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 69847. Zulassungsinhaberin ist Schülke & Mayr AG. Der Heilmittelcode lautet Synthetika, die Abgabekategorie ist D: Abgabe in Apotheken und Drogerien nach Fachberatung, ohne Rezept. Die Erstzulassung erfolgte am 23. April 2026, die Zulassung ist bis 22. April 2031 befristet. Der ATC-Code D08AC52 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Antiseptika und Desinfektionsmittel zu.

  • Abgabekategorie D
  • Zulassungsnummer 69847
  • ATC D08AC52
  • Synthetika
Zulassungsdaten
Zulassungsnummer69847
Bezeichnungkodan CHX farblos
Vollständige Bezeichnungkodan CHX farblos, Lösung zur Anwendung auf der Haut
ZulassungsinhaberinSchülke & Mayr AG
HeilmittelcodeSynthetika
AbgabekategorieD · Ohne Rezept, mit Beratung
ATC-CodeD08AC52
Erstzulassung23. April 2026
Gültigkeit der Zulassung22. April 2031
Dosisstärken
Nr.BezeichnungAbgabekategorieZulassungsdatum
1kodan CHX farblos, Lösung zur Anwendung auf der HautD23. April 2026
2kodan CHX gefärbt, Lösung zur Anwendung auf der HautD23. April 2026

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Packungen
PackungscodeMengeEinheitATCIT-CodeAbgabekategorie
150mlD08AC5210.09.1.D
2125mlD08AC5210.09.1.D
3250mlD08AC5210.09.1.D
450mlD08AC5210.09.1.D
5250mlD08AC5210.09.1.D

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Häufige Fragen

Ist kodan CHX farblos in der Schweiz zugelassen?

Ja. kodan CHX farblos ist unter der Zulassungsnummer 69847 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist bis 22. April 2031 befristet.

Welche Abgabekategorie hat kodan CHX farblos?

kodan CHX farblos ist in Abgabekategorie D eingeteilt. Abgabe in Apotheken und Drogerien nach Fachberatung, ohne Rezept.

Wer ist die Zulassungsinhaberin von kodan CHX farblos?

Zulassungsinhaberin ist Schülke & Mayr AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.

Quellen

Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.

Zulassung in der Schweiz?

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