Heidak Nervosität und Überlastung
Heidak Nervosität und Überlastung ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 65641. Zulassungsinhaberin ist Heidak AG. Der Heilmittelcode lautet Homöopathische Arzneimittel, die Abgabekategorie ist D: Abgabe in Apotheken und Drogerien nach Fachberatung, ohne Rezept. Die Erstzulassung erfolgte am 11. August 2016, die Zulassung ist unbefristet gültig. Für dieses Arzneimittel ist im Export kein ATC-Code erfasst.
| Zulassungsnummer | 65641 |
|---|---|
| Bezeichnung | Heidak Nervosität und Überlastung |
| Vollständige Bezeichnung | Heidak Nervosität und Überlastung, Spray zur Anwendung in der Mundhöhle |
| Zulassungsinhaberin | Heidak AG |
| Heilmittelcode | Homöopathische Arzneimittel |
| Abgabekategorie | D · Ohne Rezept, mit Beratung |
| ATC-Code | keine Angabe |
| Erstzulassung | 11. August 2016 |
| Gültigkeit der Zulassung | unbegrenzt |
| Nr. | Bezeichnung | Abgabekategorie | Zulassungsdatum |
|---|---|---|---|
| 1 | Heidak Nervosität und Überlastung, Spray zur Anwendung in der Mundhöhle | D | 11. August 2016 |
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| Packungscode | Menge | Einheit | ATC | IT-Code | Abgabekategorie |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 | 30 | ml | - | 20.01.3. | D |
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Häufige Fragen
Ist Heidak Nervosität und Überlastung in der Schweiz zugelassen?
Ja. Heidak Nervosität und Überlastung ist unter der Zulassungsnummer 65641 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.
Welche Abgabekategorie hat Heidak Nervosität und Überlastung?
Heidak Nervosität und Überlastung ist in Abgabekategorie D eingeteilt. Abgabe in Apotheken und Drogerien nach Fachberatung, ohne Rezept.
Wer ist die Zulassungsinhaberin von Heidak Nervosität und Überlastung?
Zulassungsinhaberin ist Heidak AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.
Quellen
Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.