Ginkgobakehl D4

Ginkgobakehl D4 ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 50190. Zulassungsinhaberin ist ebi-pharm ag. Der Heilmittelcode lautet Homöopathische Arzneimittel, die Abgabekategorie ist B: Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf. Die Erstzulassung erfolgte am 19. Januar 1990, die Zulassung ist unbefristet gültig. Für dieses Arzneimittel ist im Export kein ATC-Code erfasst.

  • Abgabekategorie B
  • Zulassungsnummer 50190
  • Homöopathische Arzneimittel
Zulassungsdaten
Zulassungsnummer50190
BezeichnungGinkgobakehl D4
Vollständige BezeichnungGinkgobakehl D4, Injektionslösung (i.m., s.c., i.c.)
Zulassungsinhaberinebi-pharm ag
HeilmittelcodeHomöopathische Arzneimittel
AbgabekategorieB · Rezeptpflichtig
ATC-Codekeine Angabe
Erstzulassung19. Januar 1990
Gültigkeit der Zulassungunbegrenzt
Dosisstärken
Nr.BezeichnungAbgabekategorieZulassungsdatum
1Ginkgobakehl D4, Injektionslösung (i.m., s.c., i.c.)B19. Januar 1990

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Packungen
PackungscodeMengeEinheitATCIT-CodeAbgabekategorie
2110 x 2 mlAmpulle(n)-20.01.1.B
4850 x 2 mlAmpulle(n)-20.01.1.B

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Häufige Fragen

Ist Ginkgobakehl D4 in der Schweiz zugelassen?

Ja. Ginkgobakehl D4 ist unter der Zulassungsnummer 50190 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist unbefristet gültig.

Welche Abgabekategorie hat Ginkgobakehl D4?

Ginkgobakehl D4 ist in Abgabekategorie B eingeteilt. Abgabe nur auf Rezept, das nach Angabe der Ärztin oder des Arztes wiederholt verwendet werden darf.

Wer ist die Zulassungsinhaberin von Ginkgobakehl D4?

Zulassungsinhaberin ist ebi-pharm ag. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.

Quellen

Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.

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