Azithromycin Pfizer

Azithromycin Pfizer ist ein von Swissmedic zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassungsnummer 61257. Zulassungsinhaberin ist Pfizer AG. Der Heilmittelcode lautet Synthetika, die Abgabekategorie ist A: Abgabe nur auf ärztliches oder tierärztliches Rezept, das nicht wiederholt verwendet werden darf. Die Erstzulassung erfolgte am 28. Januar 2010, die Zulassung ist bis 30. September 2026 befristet. Der ATC-Code J01FA10 ordnet das Arzneimittel der Gruppe Antibiotika zur systemischen Anwendung zu.

  • Abgabekategorie A
  • Zulassungsnummer 61257
  • ATC J01FA10
  • Synthetika
Zulassungsdaten
Zulassungsnummer61257
BezeichnungAzithromycin Pfizer
Vollständige BezeichnungAzithromycin Pfizer, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
ZulassungsinhaberinPfizer AG
HeilmittelcodeSynthetika
AbgabekategorieA · Rezept, nicht wiederholbar
ATC-CodeJ01FA10
Erstzulassung28. Januar 2010
Gültigkeit der Zulassung30. September 2026
Dosisstärken
Nr.BezeichnungAbgabekategorieZulassungsdatum
1Azithromycin Pfizer, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum EinnehmenA28. Januar 2010

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Packungen
PackungscodeMengeEinheitATCIT-CodeAbgabekategorie
115mlJ01FA1008.01.6.A
230mlJ01FA1008.01.6.A

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Häufige Fragen

Ist Azithromycin Pfizer in der Schweiz zugelassen?

Ja. Azithromycin Pfizer ist unter der Zulassungsnummer 61257 von Swissmedic zugelassen, Datenstand 01. September 2026. Die Zulassung ist bis 30. September 2026 befristet.

Welche Abgabekategorie hat Azithromycin Pfizer?

Azithromycin Pfizer ist in Abgabekategorie A eingeteilt. Abgabe nur auf ärztliches oder tierärztliches Rezept, das nicht wiederholt verwendet werden darf.

Wer ist die Zulassungsinhaberin von Azithromycin Pfizer?

Zulassungsinhaberin ist Pfizer AG. Die Zulassungsinhaberin trägt die rechtliche Verantwortung für Qualität, Sicherheit und Fachinformation des Arzneimittels in der Schweiz.

Quellen

Daten von Swissmedic, Stand 01. September 2026. Keine medizinische Beratung. Unabhängiges Verzeichnis, nicht mit Swissmedic oder dem BAG verbunden.

Zulassung in der Schweiz?

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